Reisepaß/Visum
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt (ab 10 Jahren mit Lichtbild). Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis einreisen können: (a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande und Spanien. (b) Malta und Schweiz. Anmerkung: Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben): (a) [2] Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Schweden (Staatsbürger von Österreich, Belgien, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Portugal und Spanien benötigen Visa, erhalten diese jedoch direkt bei der Einreise) und Schweiz; (b) Argentinien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Bolivien, Bulgarien, Chile, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Grenada, Honduras, Hongkong (China), Iran, Island, Israel, Jamaika, Japan, Katar, Kenia, Korea (Süd), Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Oman, St. Lucia, San Marino, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Tunesien, Uruguay, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate; (c) Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Rumänien für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten; (d) Costa Rica, Kasachstan, Kirgisistan, Macau (China), Malediven und Südafrika für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat. Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Anmerkung: Staatsbürger der folgenden Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) in Verbindung setzen: (a) [3] Australien, Belgien, Brasilien, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und USA für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (mehrmalige Einreise); (b) Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Jordanien, Lettland, Litauen, Moldawien, Polen, Russische Föderation, Slowakische Republik, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn und Usbekistan für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat (einmalige Einreise); (c) Georgien und Guatemala für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen (einmalige Einreise). Visaarten: Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa für Staatsbürger der nachstehenden Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepaß eingetragen: Korea (Nord), Taiwan (China) und Zypern (griechischer Teil). Visagebühren: Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Gültigkeitsdauer: Unterschiedlich. Transitvisum: bis zu 1 Woche. Antragsstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß. (b) Antragsformular. (c) Gebühr. (d) Frankierter, adressierter Rückumschlag. (e) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners. Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. |