Reisepaß/Visum
Anmerkung: Aufgrund der sich sehr häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erkundigen (s. Adressen). Einreisebeschränkungen: Folgenden Reisenden wird die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verweigert, sofern zuvor kein Waiver of Ineligibility ausgestellt worden ist: (a) Personen mit schweren ansteckenden oder psychischen Krankheiten; (b) Personen mit Vorstrafenregister; (c) Drogenabhängigen, -benutzern oder -händlern; (d) Personen, die zuvor aus den USA ausgewiesen wurden oder denen die Einreise innerhalb der letzten fünf Jahre verweigert wurde. Staatsbürger von Irak, Iran, Libyen, Sudan und Syrien müssen sich vor der Einreise beim Immigration and Naturalization Service (INS) registrieren lassen. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen). REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß über die Länge des Aufenthalts hinaus gültig sein (3-6 Monate, je nach Nationalität). Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt (ab 10 Jahren Lichtbild erforderlich). Reisende aus Deutschland benötigen bis zum 26. Oktober 2006 einen maschinenlesbaren Reisepaß. Zulässig sind der bordeauxfarbene Europapaß bzw. ein maschinenlesbarer Kinderausweis. Vorläufige grüne Reisepässe sowie hellgrüne Kinderausweise und Einträge in den Reisepässen der Eltern werden für visafreies Reisen in die USA nicht mehr akzeptiert. Ab Oktober 2006 werden dann Pässe ausgestellt, die zusätzlich über biometrische Daten (z. B. Fingerabdruck), die auf einem RFID Chip (Radio Frequency Identification) gespeichert werden, verfügen. Per Funk werden die Daten an einen Computer übertragen. Stimmen die Informationen überein, kann die Grenze problemlos passiert werden. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, falls sie ein gültiges Weiter- bzw. Rückflugticket besitzen und per Flugzeug oder Schiff einer Transportgesellschaft des Programms zur Aufhebung der Visumspflicht (VWP – Visa Waiver Program) zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken einreisen (eine Liste ist in den meisten Reisebüros erhältlich): (a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (ausgenommen Staatsbürger von Griechenland, die ein Visum benötigen) und Schweiz; (b) Andorra, Australien, Bermuda, Brunei, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Mexiko (nur mit gültiger Border Crossing Card DSP-150), Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, Slowenien und Uruguay. Zusätzlich muß von allen visabefreiten Reisenden das Formblatt I-94W, das an Bord aller angeschlossenen Transportunternehmen erhältlich ist, ausgefüllt werden. Transit: Einige Fluggesellschaften sind dazu berechtigt, ausländische Staatsangehörige ohne Visum zu befördern, falls sich diese im Transit befinden und vom selben Flughafen innerhalb der nächsten 8 Stunden weiterfliegen sowie bestätigte Weiterreisetickets und alle nötigen Dokumente zur Einreise in das Zielland vorweisen können. In allen anderen Fällen wird ein Transitvisum benötigt. Staatsbürger folgender Länder benötigen auf jeden Fall ein Transitvisum: Afghanistan, Angola, Bangladesch, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Burundi, China (VR), Indien, Irak, Iran, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Kolumbien, Kongo (Dem. Rep.), Korea (Nord), Kuba, Libyen, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan und Zentralafrikanische Republik. Anmerkung: Staatsbürger der unter Visum aufgeführten Länder können auf dem Landweg über Kanada oder Mexiko ohne Visum in die USA einreisen, falls sie über ein ausgefülltes Formblatt I-94-W verfügen, das bei der Einreise abgestempelt wurde. An den Grenzübergängen wird zusätzlich eine Gebühr von 7 US$ erhoben. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Hinweis: Männliche Visaantragssteller aller Nationalitäten, die zwischen 16 und 45 Jahre alt sind, müssen weltweit das Formular DS-157 zusätzlich zum Visumsantragsformular DS-156 ausfüllen. Für F-/M-Visa (Studenten) und J-Visa (Austauschprogramme) muß zusätzlich das Antragsformular DS-158 von allen Antragsstellern eingereicht werden. Weitere Informationen von den amerikanischen Botschaften (s. Adressen). Anmerkung: Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich. Visaarten: NIV (Non-Immigrant Visa) für Urlaubs- und Geschäftsreisen; F-/M-Visum (Studentenvisum), J-Visum (Teilnahme an Austauschprogrammen); Journalisten-, Zeitarbeits- und Transitvisum. Visagebühren: Visabearbeitungsgebühr: 100 € (Antragsgebühren werden nicht rückerstattet). Für Staatsangehörige bestimmter Nationalitäten fallen zusätzliche Gebühren an, die von der Visaart abhängig sind. Gültigkeitsdauer: In der Regel werden Visa für die mehrmalige Einreise und für maximal 10 Jahre ausgestellt. Die Aufenthaltsdauer wird in den USA bei der Einreise von den Immigrationsbeamten festgesetzt. Generell beträgt die Aufenthaltsdauer jedoch maximal sechs Monate. Verlängerungen müssen beim US Immigration & Naturalisation Service in den USA beantragt werden, der auch weitere Auskünfte erteilt. Antragstellung: Das Visa-Antragsformulare DS-156, DS-157 & DS-158 kann jetzt ab sofort online ausgefüllt werden (Visa Formulare), der Ausdruck ist dann zum Visumgespräch in das zuständige Amerikanische Konsulat mitzubringen. Sämtliche online eingegebenen Informationen sind in einem Barcode enthalten, der im Konsulat in das Visa-Erteilungssystem eingescannt werden kann, so daß die Informationen nicht manuell eingegeben werden müssen. Visa-Informationsdienst, Tel. 0190/ 85 00 55 (1,86 Eure pro Minute). In den meisten Fällen ist eine persönliche Antragstellung erforderlich. Postalische Antragstellung ist derzeit nur möglich für Antragsteller, die jünger als 14 oder älter als 59 Jahre und EU-Bürger oder Staatsbürger eines visabefreiten Landes sind, sowie bei Erneuerung eines in Deutschland ausgestellten und nicht mehr als 6 Monate abgelaufenen Visums. Bei der US-Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt kann ein Visum per Drop-Box (persönliche Hinterlegung der Dokumente bei der konsularischen Vertretung) beantragt werden. In diesem Fall betragt die Bearbeitungszeit 5-10 Tage. Weitere Informationen sind von der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich. Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß. (b) 1 Paßfoto für jeden Antragssteller, egal welchen Alters. (c) Gebühr (abgestempeltes Original des Überweisungsbelegs, kein Bargeld oder Schecks). (d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer. (e) Ggf. Nachweis des festen Wohnsitzes. (f) Männliche Antragsteller müssen zusätzlich noch das Formular DS-167 einreichen und dabei alle Länder angeben, in die sie in den letzten zehn Jahren eingereist sind.(g) Adressierter und frankierter Rückumschlag. Anmerkung: Eventuell müssen weitere Dokumente vorgelegt werden, die Grund und Einzelheiten der Reise bestätigen sowie ein Nachweis, daß man beabsichtigt, wieder ins Heimatland zurückzukehren. Bearbeitungszeit: 2 bis 3 Wochen, je nach Art der Visaanstragsstellung. In der Hauptreisesaison unter Umständen jedoch bis zu 6 Wochen. Aufenthaltsgenehmigung: Das Einwanderungsgesetz der USA ist recht umfangreich. Informationen zur Green Card Lottery sind auf der Website der Botschaft (s. Adressen) zu finden oder können direkt bei der Botschaft angefordert werden (vorfrankierten, adressierten Rückumschlag mitsenden). Weitere Informationen vom Immigration Department. |